Polizeipolitische Sprecherin Petra Häffner sieht Vorteile für Bürgerschaft und Polizei

Bürgerbeauftragter bei der Polizei schafft Bürgernähe und Transparenz

 "Eine alte grüne Forderung nach mehr Bürgernähe und Transparenz bei der Polizei wird wahr", kommentiert die Landtagsabgeordnete Petra Häffner aus Schorndorf das heute im Landtag eingebrachte Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg.

Künftig haben Bürgerinnen und Bürger, die sich ungerecht behandelt fühlen, sich beschweren wollen oder eine Eingabe machen wollen einen neutralen Ansprechpartner, den Bürgerbeauftragten. "Wir geben Landesverwaltung und -polizei ein Gesicht", sagt Häffner. Der Vorteil eines neutralen Ansprechpartners liege darin, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürger und Verwaltung durch Vermittlung schnell und ohne großen Aufwand beigelegt werden können.

Als polizeipolitische Sprecherin sieht Häffner noch ein weiteres großes Plus: Der Bürgerbeauftragte wirke nicht nur nach außen, sondern auch in die Polizei selbst hinein. Wenn Polizeibeschäftigte interne Vorgänge aufarbeiten wollen oder Strukturen verbessern möchten, haben sie jetzt einen neutralen Ansprechpartner, der bei Bedarf auch ihre Anonymität wahrt. "Die Polizei ist hierarchisch aufgestellt. Das ist notwendig für effizientes Handeln, aber manchmal hinderlich für Selbstkritik. Der oder die Bürgerbeauftragte ist das bislang noch fehlende starkes Instrument für die Selbstkontrolle", so Häffner.

Hintergrund: Die Reformen im Detail

  • Der Bürgerbeauftragte ist eine neutrale Person, die eine vermittelnde Rolle einnimmt. Deshalb ist er oder sie beim Landtag angesiedelt - analog zum Datenschutzbeauftragten.
  • Sie ist jederzeit ansprechbar, per E-Mail, Brief oder Telefon.
  • Das Petitionsrecht als Verfassungsrecht geht dem Eingaberecht über den Bürgerbeauftragten vor. Damit bleibt die starke Stellung des Petitionsrechts erhalten.
  • Der oder die Bürgerbeauftragte von Baden-Württemberg lehnt sich an das skandinavische Modell des Ombudsmann an. Vorbild des Gesetzes auf Landesebene ist die Rechtslage in Rheinland-Pfalz, wo es seit 1974 ein Bürgerbeauftragten gibt, der seit 2014 auch zuständig für die Landespolizei ist.

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